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Studio Liguori & Fimiani · Italienisches Recht · Internationale Mandate

Italienisches Umwelt- und Wirtschaftsrecht für Unternehmen und Kanzleien

Wer Produkte nach Italien liefert, in italienische Anlagen investiert oder mit italienischen Vertragspartnern arbeitet, begegnet besonderen rechtlichen Anforderungen. Das betrifft unter anderem die Stellung des verpflichteten Herstellers, Genehmigungen, Vertragsbeziehungen und die gerichtliche Überprüfung behördlicher Maßnahmen. Das Studio Liguori & Fimiani befasst sich mit diesen Fragen nach italienischem Recht. Die Tätigkeit schließt die Zusammenarbeit mit Kanzleien und Rechtsabteilungen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ein.

Unternehmen und Investitionen · Zusammenarbeit mit Kanzleien · Kontakt

Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit

Erweiterte Herstellerverantwortung und produktbezogenes Umweltrecht

Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) betrifft die rechtliche Zuordnung von Pflichten im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen und der späteren Bewirtschaftung bestimmter Produkte. Bei grenzüberschreitenden Lieferketten ist zu klären, welcher Rechtsträger nach der jeweiligen Regelung als Hersteller gilt. Für Unternehmen aus der DACH-Region sind insbesondere Elektro- und Elektronikgeräte (WEEE/RAEE), Batterien, Verpackungen und PPWR sowie Direktvertriebsmodelle von Bedeutung. Die vertragliche Kostenverteilung und die gesetzliche Verpflichtetenstellung sind dabei auseinanderzuhalten.

Industrie, Genehmigungen und Verwaltungsverfahren

Beim Betrieb oder Erwerb einer italienischen Produktionsstätte können Umweltgenehmigungen, Abfall- und Emissionsrecht, behördliche Kontrollen und die rechtlichen Voraussetzungen einer Betriebsübernahme maßgeblich sein. In regulierten Bereichen sind Konzessionen, behördliche Auflagen und die Bestandskraft von Titeln zu prüfen. Eine Environmental Legal Due Diligence kann diese Fragen in einer Transaktion aufarbeiten; die rechtliche Bewertung ersetzt keine technische Untersuchung des Standorts.

Verträge, Handelsstreitigkeiten und Produkthaftung

Liefer- und Vertriebsverträge mit italienischen Geschäftspartnern werfen Fragen des anwendbaren Rechts, des Gerichtsstands, der Haftungsverteilung und der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen auf. Bei Warenlieferungen können daneben Produktsicherheitsrecht und Produkthaftung sowie öffentlich-rechtliche Herstellerpflichten relevant werden. Vertragsrecht und Handelsstreitigkeiten bilden eigenständige Tätigkeitsfelder.

Italienisches Recht in internationalen Mandaten

Für eine ausländische Kanzlei oder Konzernrechtsabteilung kann die italienische Rechtsfrage Bestandteil eines größeren Mandats sein. Gegenstand einer Zusammenarbeit können ein abgegrenztes Rechtsgutachten, die Prüfung eines Verwaltungsakts, eine Stellungnahme zur Herstellerverantwortung oder die rechtliche Analyse von Genehmigungen und Verträgen sein. Umfang, Informationsgrundlage, Verantwortlichkeiten und Sprache des Arbeitsergebnisses werden im jeweiligen Mandat festgelegt. Zur Zusammenarbeit im Umweltrecht.

Weitere Rechtsgebiete und medizinische Sachverständigentätigkeit

Die anwaltliche Tätigkeit umfasst auch zivilrechtliche Angelegenheiten mit Bezug zu Italien, darunter Immobilien-, Nachlass-, Arbeits- und Schadensfälle. Die medizinische Begutachtung von Personenschäden und anderen fachmedizinischen Fragen erfolgt eigenständig durch Dr. Valeria Liguori; medizinische Sachverständigenarbeit ist von der anwaltlichen Tätigkeit getrennt.

Wissenschaftlicher Hintergrund

Rechtsanwalt Alfonso Maria Fimiani forscht an der Sapienza Università di Roma zur erweiterten Herstellerverantwortung und zur Entwicklung des europäischen Umweltrechts. Wissenschaftliche Veröffentlichungen sind über das institutionelle Universitätsrepositorium nachgewiesen. Im internationalen Netzwerk IR Global besteht eine exklusive Mitgliedszuordnung für Italien in der Kategorie Environmental Law; sie betrifft diese Netzwerkkategorie und keine allgemeine Exklusivität in anderen Rechtsgebieten.

Standorte und Korrespondenz

Die Tätigkeit bezieht sich auf Italien, mit Standorten in Castel San Giorgio (Salerno), Rom und Mailand. Eine erste schriftliche Korrespondenz kann auch auf Deutsch erfolgen; die weitere Arbeitssprache sowie gegebenenfalls Übersetzungen werden im Rahmen der Mandatsklärung festgelegt. Anschriften und Kontaktmöglichkeiten.