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Studio Liguori & Fimiani · Italienisches Recht für internationale Mandanten

Automotive Italien | Zulieferrecht, Batterien und EPR

Bei Lieferungen von Fahrzeugkomponenten nach Italien darf die rechtliche Stellung eines Zulieferers nicht ohne Weiteres mit der eines Fahrzeugherstellers gleichgesetzt werden. Eine Batterie, ein Ersatzreifen und eine elektrische Baugruppe können unterschiedlichen produkt- und abfallrechtlichen Regelungen unterliegen. Daneben bestimmen Lieferverträge, technische Anforderungen und gegebenenfalls behördliche Genehmigungen die Rechtsposition der beteiligten Unternehmen.

Zulieferung ist nicht gleich Fahrzeugherstellung

Ein Ersatzteilhersteller muss nicht automatisch denselben EPR-Pflichten unterliegen wie der Hersteller eines vollständigen Fahrzeugs. Produktkategorie, Ersatzteilart, erstmaliges Inverkehrbringen und spezifische Regeln sind getrennt zu prüfen.

Bei industriellen Produktionsstätten kommen zusätzlich Umweltgenehmigungen, Abfallbewirtschaftung und Kontrollen in Betracht.

Batterien und Altfahrzeuge

Für Traktions- und Starterbatterien ist die Batterieverordnung (EU) 2023/1542 einschließlich italienischer Durchführung zu prüfen. Für Altfahrzeuge und Fahrzeugkomponenten sind die jeweils geltenden unionsrechtlichen und nationalen Regelungen und ihre Übergangsbestimmungen maßgeblich. Neue Regeln dürfen nicht ohne Prüfung des Anwendungsbeginns als schon vollständig verbindlich dargestellt werden.

Verträge, Rücknahme und Streitigkeiten

Bei Lieferketten und Rücknahmeabreden sind finanzielle Lasten, Dokumentationspflichten und Haftungsklauseln zu analysieren. Zugleich können Gewährleistungs- und Zahlungsverzugsfragen entstehen.

Regulatorische Schnittstellen für Automobilzulieferer

Bei elektrischen Baugruppen, Ersatzteilen und Batterien sollte nicht nur die Frage nach dem Fahrzeug-End-of-Life-Regime gestellt werden. Batterierecht, Reifen-PFU und Produktsicherheit können unterschiedliche Pflichten auslösen. Für die Zulieferkette sind Produktspezifikation, Adressat der ersten Bereitstellung in Italien und vertragliche Rollenverteilung maßgeblich.

EU-Fahrzeugverordnung 2026 und Umsetzungszeitpunkte

Die Verordnung (EU) 2026/1738 betrifft die Kreislauffähigkeit von Fahrzeugen und den Umgang mit Altfahrzeugen. Ihre Regelungen und jeweiligen zeitlichen Geltungsbereiche sind anhand der Übergangsvorschriften produkt- und tätigkeitsbezogen zu bestimmen. Für die Rechtsprüfung eines deutschen Zulieferers sind deshalb die gegenwärtig geltenden Regeln von künftig anwendbaren Anforderungen deutlich zu trennen.

Für die Prüfung sind die folgenden tatsächlichen und dokumentarischen Grundlagen bedeutsam: Fahrzeug- bzw. Bauteilgruppe, Rolle in der Lieferkette, Batterieeigenschaften, italienischer Importeur, Werkstandort und Vertragssystem.