Bei Pharma- und Kosmetikunternehmen können Pflichten aus verschiedenen Umweltrechtsbereichen zusammentreffen. Die Richtlinie (EU) 2024/3019 sieht ein europäisches Modell zur Finanzierung bestimmter Abwasserbehandlungsmaßnahmen durch erfasste Hersteller vor; dessen sachlicher und zeitlicher Geltungsbereich ist von den bereits bestehenden italienischen Verpackungspflichten zu unterscheiden. Entscheidend sind Produktgruppe, Marktrolle und Stand der nationalen Durchführung.
Verschiedene Rechtsquellen
Die überarbeitete EU-Kommunalabwasserrichtlinie 2024/3019 enthält EPR-Vorgaben zu bestimmten Mikroschadstoffen und den damit verbundenen Kosten. Ihre konkrete zeitliche und nationale Umsetzung darf nicht mit einer sofort für alle Produkte gleichermaßen bestehenden Registrierung gleichgesetzt werden.
Verpackungen separat betrachten
Arzneimittel- und Kosmetikverpackungen können unabhängig davon von Verpackungsrecht, CONAI und PPWR betroffen sein. Produktbezogene Sonderregeln sowie Übergangsbestimmungen sind mitzuberücksichtigen.
Rechtliche Beratung und technische Daten
Die juristische Frage betrifft die Verpflichtung und deren Reichweite. Labor- und Emissionsmessungen sowie produktchemische Bewertungen erfordern qualifizierte technische Expertise.
Mikroschadstoffe: künftig relevante Herstellerfinanzierung
Die Richtlinie (EU) 2024/3019 über die Behandlung von kommunalem Abwasser sieht im Zusammenhang mit der erweiterten Behandlung und bestimmten Mikroschadstoffen ein EPR-Finanzierungsmodell für erfasste Produktgruppen vor. Für Arzneimittel- und Kosmetikunternehmen ist die genaue Abgrenzung des sachlichen Geltungsbereichs sowie die nationale Umsetzung und zeitliche Staffelung wesentlich. Daraus darf keine pauschale, bereits heute für alle Produkte vollziehbare Registrierungsforderung abgeleitet werden.
Verpackungen und Marktrollen separat beurteilen
Unabhängig von der Abwasser-EPR können italienische Verpackungspflichten und die PPWR relevant sein. Ein Unternehmen, das ein Produkt herstellen lässt, die Marke hält und über unterschiedliche europäische Gesellschaften vertreibt, sollte die rechtlichen Rollen entlang der Lieferkette dokumentieren. Laboranalysen und technische Emissionsbewertungen werden von einer juristischen Pflichtenprüfung getrennt.
Für die rechtliche Einordnung sind insbesondere folgende Angaben relevant: Produktgruppe, italienischer Marktkanal, Hersteller- und Importeurrolle, Verpackungstyp und fragliche EPR-Vorschrift.
