Studio Liguori & Fimiani · Italienisches Recht für internationale Mandanten

Alfonso Maria Fimiani | Rechtsanwalt für Umweltrecht in Italien

Alfonso Maria Fimiani ist als Rechtsanwalt in Italien tätig. Schwerpunkte seiner anwaltlichen und wissenschaftlichen Arbeit sind das Umwelt- und Verwaltungsrecht sowie die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) im europäischen Kreislaufwirtschaftsrecht. Die rechtswissenschaftliche Forschung an der Sapienza Università di Roma und die anwaltliche Auseinandersetzung mit konkreten italienischen Rechtsfragen bilden unterschiedliche, sich fachlich ergänzende Tätigkeitsfelder.

Anwaltliche Tätigkeit im italienischen Recht

Für Hersteller, Industrieunternehmen und Investoren können Fragen der Produkt- und Herstellerverantwortung, Umweltgenehmigungen, Verfahren vor italienischen Behörden, Umweltdue-Diligence oder der Vertragspraxis relevant werden. Die Rechtsprüfung richtet sich nach dem einschlägigen italienischen und europäischen Recht, dem dokumentierten Sachverhalt und der konkret zu treffenden Entscheidung.

Forschung an der Universität Sapienza

Fimiani ist Doktorand im Bereich Öffentliches, Vergleichendes und Internationales Recht an der Sapienza Università di Roma. Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählt die Entwicklung der EPR im europäischen Umweltrecht. Die offizielle Doktorandenseite dokumentiert wissenschaftliche Tätigkeit, Ausbildung und Lehrtätigkeit im Umweltrecht.

Im institutionellen Repositorium IRIS sind Veröffentlichungen zur erweiterten Herstellerverantwortung und zur Governance der kommunalen Sammlung verzeichnet. Der wissenschaftliche Hintergrund ermöglicht eine systematische Einordnung aktueller Regelungen; er begründet keine Zusage bestimmter Beratungsergebnisse.

Internationale Zusammenarbeit und IR Global

Das Netzwerk IR Global führt Fimiani als exklusives Mitglied für Italien in der Kategorie Environmental Law. Diese Mitgliedszuordnung betrifft die genannte Netzwerk-Kategorie und ist keine Monopolstellung für sämtliche italienischen Rechtsgebiete.

Zu den Gegenständen der Zusammenarbeit mit ausländischen Kanzleien zählen die Prüfung italienischer Normen, die rechtliche Bewertung von Verwaltungsakten und die Einordnung umweltrechtlicher Fragestellungen in grenzüberschreitenden Mandaten.

Berufsrecht und Mandatsgrenzen

Die anwaltliche Zulassung besteht in Italien; eine Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland, Österreich oder der Schweiz wird nicht behauptet. Anwendbares Recht, Konfliktprüfung, Auftrag, Dokumente, Berichtssprache und Honorar werden vor Mandatsannahme geklärt. Die sprachliche Form der Erstkorrespondenz ist von der vereinbarten Sprache eines anwaltlichen Gutachtens zu unterscheiden.